Auch wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, sollten Sie keinesfalls in falsche Hände geraten. Daher ist es wichtig, Datenträger oder alte Akten niemals im Büroabfall zu entsorgen. Der professionelle Schutz Ihrer (digitalen) Daten ist unverzichtbar.
Beim Thema DSGVO werden Unternehmer hellhörig – völlig zu Recht. Die Löschung von digitalen Daten ist hier strng geregelt und auch Papierdokuemtne mit schützenswertem Inhalt dürfen nicht einfach so ins Altpapier gegebn werden. Papierdokumente mit Schutzbedarf müssen genu wie auch digitale Daten datenschutzkonform entsrogt werden. Auch hier gelten die gestzlichen Pflichten zum Datenschutz. Dies gilt übrigens nicht nur für die Entsorgung, sondern auch für die Aufbewahrung der Daten.
Im Übrigen ist die DSGVO vor der BGSG vorrangig anzuwenden. Die gesetzeskonforme Aktenvernichtung stellt für jede Firma eine Herausforderung dar.
Bei einer Aktenvernichtung ist darauf zu achten, dass alle personenbezogenen Daten, die im Untenrehmen verarbeitet werden, aber auch unternehmesinterne Daten wie Kennzaohlen und Reporte schüteznswert. Sie müssen zum einen vor unbefugtem Zugriff geschützt und zum anderen nach der Aufbewahrungfrist DGSVO-konform entsorgt werden.
Bei größeren Mengen an Akten, die vernichtet werden müssen, ist es immer empfehlenswert, sich an einen Dienstleister wie uns zu wenden.
Bei uns sind alle Ihre Daten in guten Händen! Bei uns stehen bei der Akten- und Datenträgervernichtung vor allem Datenschutz, Sorgfalt und Vertrauen an oberster Stelle. Daher erbringen wir nach erfolgter Aktenvernichtung oder Datenträgervernichtung einen Nachweis, dass die Dienstleistung gemäß Vorgaben der DSGVO erfolgt ist.